Autismus Medicus
Behandlungskosten nach Gebührenordnung für Ärzte

Behandlunskosten

Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die privaten Krankenversicherungen haben bisher in der Regel alle Leistungen, die ich erbracht oder veranlasst habe, nach der Gebührenordnung bezahlt.

Behandlungskosten allgemein

Viele Eltern haben eine unrealistische Vorstellung vom Honorar eines Privatarztes und daher Angst vor enormen Kosten. Man sollte bei der Erstaufnahme mit einem Betrag von ca. € 180,-- rechnen.

Dies ist eine grobe Schätzung und kann etwa 10% nach oben oder unten variieren. Hinzu kommen je nach Bedarf noch die Kosten für die jeweiligen Laboruntersuchungen. Weitere Konsultationen fallen in der Regel günstiger aus, da die Erstanamnese wegfällt. Um die Kosten für „Selbstzahler“ (gesetzlich Versicherte) so gering wie möglich zu halten, unterstützen wir Sie auch gerne bei Ihren Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Form von Bescheinigungen, Begründung der Therapie, Indikationen, Kostenvoranschlägen, Nachweisen von Therapieerfolgen usw.

In einzelnen Fällen haben auch gesetzliche Krankenkassen auf Antrag ein Teil der Kosten übernommen.

Hörwahrnehmungstraining nach Dr. Tomatis

Eine Behandlungseinheit (45 min.) des Hörwahrnehmungstrainings nach Dr. Tomatis als Einzelbehandlung in meiner Praxis, wird für Selbstzahler nach GOÄ, Ziffer 719 (1-facher Satz) mit € 14,63 berechnet.

Für den Fall, dass diese Behandlung Ihr Interesse geweckt hat oder Sie noch weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.